- Zweck und Geltungsbereich
Diese Richtlinie legt die Grundsätze und Verfahren fest, die im Casino Pfäffikon zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie zur Erfüllung der gesetzlichen Identifikationspflichten angewendet werden. Sie gilt für alle Kundenbeziehungen, die im Rahmen des Echtgeldspielbetriebs begründet werden, und ist für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich, die an der Kundenaufnahme, an der Transaktionsverarbeitung oder an der Compliance-Überwachung beteiligt sind.
Das Casino Pfäffikon unterliegt als Glücksspielanbieter in der Schweiz den Anforderungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Geldspielgesetzes (BGS). Die vorliegende Richtlinie setzt diese gesetzlichen Vorgaben in konkrete betriebliche Abläufe um.
- Risikobasierter Ansatz
Bei der Umsetzung der Pflichten zur Geldwäschereibekämpfung wird ein risikobasierter Ansatz angewendet. Alle Kundenbeziehungen, Produkte, Vertriebskanäle und Herkunftsländer werden systematisch auf das mit ihnen verbundene Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bewertet.
Kunden werden auf Basis dieser Bewertung in Risikokategorien eingeteilt:
- Niedriges Risiko: Standardprofil, keine Auffälligkeiten
- Anwendung standardmässiger Sorgfaltspflichten (Customer Due Diligence, CDD)
- Mittleres Risiko: Erhöhtes Transaktionsvolumen oder Herkunftsland mit erhöhtem Risiko
- Verstärkte Überprüfung und periodische Aktualisierung der Kundendaten
- Hohes Risiko: Politisch exponierte Personen (PEP), Hochrisikojurisdiktionen, ungewöhnliche Muster
- Verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD) einschliesslich Prüfung der Mittel- und Vermögensherkunft (SOF/SOW)
Die Risikoeinstufung wird während der gesamten Dauer der Kundenbeziehung laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.
- Know Your Customer (KYC) - Identifikation und Verifikation
3.1 Pflicht zur Identifikation
Vor der Aufnahme des Echtgeldspielbetriebs ist die Identität jedes Kunden zu erheben und zu verifizieren. Eine Teilnahme am Echtgeldbetrieb ist ohne abgeschlossene Identifikation unzulässig.
3.2 Erforderliche Angaben und Dokumente
Im Rahmen der Identifikation werden insbesondere folgende Angaben erhoben und anhand geeigneter Dokumente verifiziert:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Wohnadresse
- Staatsangehörigkeit
- Amtlich ausgestelltes Lichtbilddokument (z. B. Reisepass oder nationale Identitätskarte)
- Wohnsitznachweis (sofern nicht aus dem Ausweisdokument ersichtlich)
Zur Verifikation können digitale Identifikationsverfahren eingesetzt werden, einschliesslich biometrischer Prüfungen und KI-gestützter Dokumentenanalyse. Alle erhobenen Dokumente werden auf Echtheit und Gültigkeit geprüft.
3.3 Prüfung auf Sanktionslisten und PEP-Status
Im Rahmen der Kundenaufnahme und während der laufenden Geschäftsbeziehung erfolgt eine Prüfung, ob ein Kunde auf nationalen oder internationalen Sanktionslisten geführt wird oder den Status einer politisch exponierten Person (PEP) besitzt. Kunden mit PEP-Status oder Einträgen auf Sanktionslisten unterliegen zwingend den verstärkten Sorgfaltspflichten gemäss Abschnitt 4.
- Verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence)
Bei Kunden, die als hochriskant eingestuft werden, kommen verstärkte Sorgfaltspflichten zur Anwendung. Dies umfasst insbesondere:
- Prüfung der Mittelherkunft (Source of Funds, SOF): Nachweis, aus welcher Quelle die für das Spiel eingesetzten Mittel stammen (z. B. Kontoauszüge, Lohnabrechnungen).
- Prüfung der Vermögensherkunft (Source of Wealth, SOW): Nachweis, auf welche Weise das Gesamtvermögen des Kunden erworben wurde.
- Erhöhte Überwachungsfrequenz der Transaktionen und des Spielverhaltens.
- Genehmigungspflicht durch den zuständigen Compliance Officer vor Fortsetzung oder Ausweitung der Geschäftsbeziehung.
Die Anforderung entsprechender Nachweise kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen erfolgen. Werden die angeforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist das Casino Pfäffikon berechtigt, das Konto zu sperren oder die Geschäftsbeziehung zu beenden.
- Laufende Transaktionsüberwachung
Einzahlungen, Auszahlungen und das Spielverhalten aller Kunden werden kontinuierlich auf ungewöhnliche oder verdächtige Muster überwacht. Zu den überwachten Indikatoren zählen unter anderem:
- Häufige oder ungewöhnlich hohe Einzahlungen und Auszahlungen ohne erkennbaren spielbezogenen Zusammenhang
- Strukturierung von Transaktionen zur Umgehung von Schwellenwerten (Smurfing)
- Auffällige Chip-Transfers oder Spielmuster ohne wirtschaftlich nachvollziehbaren Hintergrund
- Schnelle Rückzahlungsanfragen nach Einzahlungen mit geringer Spielaktivität
- Transaktionen mit Bezug zu Hochrisikojurisdiktionen gemäss FATF-Listen
Für die Überwachung wird spezialisierte AML-Software eingesetzt, die regelbasierte und modellgestützte Analyseverfahren kombiniert. Ausgelöste Alarme werden durch Compliance-Mitarbeitende geprüft, dokumentiert und gegebenenfalls eskaliert.
- Meldung verdächtiger Aktivitäten
Ergibt die Prüfung eines Alarms oder einer Transaktion einen begründeten Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, ist das Casino Pfäffikon gesetzlich verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an die zuständige Meldestelle zu erstatten. Die Meldepflicht besteht unabhängig von der Höhe des betroffenen Betrags und gilt auch für versuchte Transaktionen.
Kunden werden über eine laufende Prüfung oder eine erstattete Verdachtsmeldung nicht informiert (Tipping-off-Verbot).
- Aufbewahrung von Unterlagen
Alle im Rahmen der KYC-Identifikation erhobenen Dokumente sowie sämtliche Transaktionsaufzeichnungen und Prüfprotokolle werden für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende der jeweiligen Geschäftsbeziehung oder dem Datum der letzten relevanten Transaktion.
- Organisatorische Verantwortung
8.1 Compliance Officer / MLRO
Im Casino Pfäffikon ist ein verantwortlicher Compliance Officer (Money Laundering Reporting Officer, MLRO) benannt. Dieser ist für die Umsetzung und Weiterentwicklung des AML-/KYC-Programms zuständig, fungiert als Ansprechperson für interne Meldungen, koordiniert Verdachtsmeldungen an die Behörden und berichtet regelmässig an die Geschäftsleitung.
8.2 Schulungen
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Kundenidentifikation, Transaktionsverarbeitung oder Compliance-Aufgaben betraut sind, werden regelmässig zu AML- und KYC-Anforderungen geschult. Die Schulungen umfassen insbesondere die Erkennung verdächtiger Muster, den sachgerechten Umgang mit Kundendaten und die internen Eskalationswege.
8.3 Interne Kontrollen und Audits
Die Wirksamkeit des AML-/KYC-Programms wird durch regelmässige interne Kontrollen und unabhängige Prüfungen (Audits) überprüft. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und innerhalb definierter Fristen behoben.
- Verknüpfung mit weiteren Compliance-Bereichen
Die AML-/KYC-Richtlinie des Casino Pfäffikon ist mit den Bereichen Spielerschutz (Responsible Gambling) und Datenschutz verknüpft. Kundendaten, die im Rahmen der Identifikation und Transaktionsüberwachung erhoben werden, können gleichzeitig zur Erkennung problematischen Spielverhaltens sowie zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten verwendet werden. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschliesslich auf Basis der gesetzlich vorgesehenen Rechtsgrundlagen.
- Änderungen dieser Richtlinie
Das Casino Pfäffikon behält sich vor, diese Richtlinie jederzeit anzupassen, insbesondere bei Änderungen der gesetzlichen Anforderungen oder der aufsichtsbehördlichen Vorgaben. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website des Casino Pfäffikon abrufbar und tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

